Empfehlungen zur Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Infektionserkrankung (s.Leitlinien des RKI /Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß Infektionsschutzgesetz) Stand 08.08.2020
Die Empfehlungen sind lediglich orientierend. Im Zweifel sollte natürlich der Rat des behandelnden Kinder-, oder Hausarztes eingeholt werden.
Fieberhafte Infekte, Erkältungsinfekte:
Schulbesuch frühestens nach 24 Stunden ohne Fieber.
Magen-Darm-Infekte, Durchfall
Schulbesuch frühestens nach 24h ohne Symptome.
Windpocken
Schulbesuch frühestens 1 Woche nach Erkrankungsbeginn.
Bläschen sollten abgeheilt sein.
Keuchhusten
Schulbesuch 5 Tage nach Beginn einer wirksamen Antibiotikabehandlung + symptomfrei.
Masern
Schulbesuch frühestens 5Tage nach Auftreten des spezifischen Hautauschlags + fieberfrei. Im Zweifel den Arzt fragen!!
Mumps
Schulbesuch frühestens 5Tage nach Erkrankungsbeginn + symptomfrei.
Röteln
Schulbesuch frühestens 8Tage nach Beginn des Ausschlags + fieberfrei.
Scharlach
Schulbesuch ohne Antibiotikabehandlung frühestens 2 Wochen nach Abklingen der Symptome.
Mit Antibiotikabehandlung: 24h fieberfrei und Abklingen der Symptome.
Läuse
Schulbesuch 24h nach adäquater Behandlung, das Kind muss nicht komplett nissenfrei sein.
Krätze
Schulbesuch frühestens 24h nach Behandlung mit Salbe oder Tablette.
Dauerausscheider (zb Salmonellen)
Immer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, Schulbesuch dann unter strengen Hygieneauflagen möglich.