Empfehlungen zur Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Infektionserkrankung (s.Leitlinien des RKI /Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß Infektionsschutzgesetz)  Stand 08.08.2020

Die Empfehlungen sind lediglich orientierend. Im Zweifel sollte natürlich der Rat des behandelnden Kinder-, oder Hausarztes eingeholt werden.

 

Fieberhafte Infekte, Erkältungsinfekte:

Schulbesuch frühestens nach 24 Stunden ohne Fieber. 

Magen-Darm-Infekte, Durchfall

Schulbesuch frühestens nach 24h ohne Symptome.

Windpocken

Schulbesuch frühestens 1 Woche nach Erkrankungsbeginn.

Bläschen sollten abgeheilt sein.

Keuchhusten

Schulbesuch 5 Tage nach Beginn einer wirksamen Antibiotikabehandlung + symptomfrei.

Masern

Schulbesuch frühestens 5Tage nach Auftreten des spezifischen Hautauschlags + fieberfrei. Im Zweifel den Arzt fragen!!

Mumps

Schulbesuch frühestens 5Tage nach Erkrankungsbeginn + symptomfrei.

Röteln

Schulbesuch frühestens 8Tage nach Beginn des Ausschlags + fieberfrei.

Scharlach

Schulbesuch ohne Antibiotikabehandlung frühestens 2 Wochen nach Abklingen der Symptome.

Mit Antibiotikabehandlung: 24h fieberfrei und Abklingen der Symptome.

Läuse

Schulbesuch 24h nach adäquater Behandlung, das Kind muss nicht komplett nissenfrei sein.

Krätze

Schulbesuch frühestens 24h nach Behandlung mit Salbe oder Tablette.

Dauerausscheider (zb Salmonellen)

Immer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, Schulbesuch dann unter strengen Hygieneauflagen möglich.