Vorzeitige Einschulung:
Für Kinder, die besonders weit entwickelt sind, ist eine vorgezogene Einschulung möglich.
Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben,
können – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen.
Bei Interesse melden sich Eltern telefonisch bei der Schule.
Die Entscheidung über die Einschulung trifft die Grundschule nach intensivem Austausch und Beratung zwischen Schule, Eltern und Kita und ggf. Einbeziehung des Gesundheitsamtes (ESU). Wenn
möglich, findet im Frühjahr auch noch ein pädagogisch-psychologischer Test als Entscheidungsgrundlage in der Schule statt .